Wintergärten und die rechtliche Lage

Ausstellung Fellbach glasbauzentrum

Was ist ein Wintergarten?

Bei einem Wintergarten handelt es sich um einen Anbau oder ein freistehendes Gebäude, das hauptsächlich aus Glas besteht und eine stabile Trägerkonstruktion aus Holz, Metall oder Kunststoff besitzt. Er dient als dauerhafter Aufenthaltsort und muss den Witterungsbedingungen standhalten.

Wohnnutzung eines Wintergartens

Ein Wintergarten, der mit dem Wohnhaus verbunden ist und als Wohnraum genutzt wird, erfordert üblicherweise eine Baugenehmigung. Dies gilt insbesondere bei einer Isolierung gemäß der aktuellen Energieverordnung.

Bauvorschriften und Genehmigungspflicht

Die Bauvorschriften und die Notwendigkeit einer Baugenehmigung für Wintergärten variieren je nach Bundesland. In einigen Fällen kann auf die Genehmigung verzichtet werden, abhängig von der Größe und den baulichen Merkmalen des Wintergartens.

Genehmigungsfreie Wintergärten in ausgewählten Bundesländern

  • In Brandenburg und Thüringen sind kleine, unbeheizte Wintergärten genehmigungsfrei.
  • In Bremen gelten verglaste Wintergärten bis zu einer bestimmten Tiefe als verfahrensfrei.
  • Hessen erlaubt genehmigungsfreie Wintergärten bis zu einer bestimmten Größe und Abstand zur Nachbargrenze.
  • Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls bestimmte Regelungen für genehmigungsfreie Wintergärten.

Vorbereitung und Antragstellung

Vor dem Bau eines Wintergartens empfiehlt es sich, eine unverbindliche Voranfrage beim Bauamt zu stellen. Für die Genehmigung sind verschiedene Unterlagen wie Lagepläne, Bauzeichnungen und Statische Berechnungen erforderlich.

Kosten und Bußgelder

Die Kosten für die Baugenehmigung variieren je nach Bauamt und eingereichten Unterlagen. Der Bau ohne Genehmigung kann zu hohen Bußgeldern führen und im schlimmsten Fall den Abriss des Wintergartens bedeuten.