Wintergärten: Bauweise, Nutzung und rechtliche Vorgaben
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Wintergärten erfreuen sich großer Beliebtheit, sei es als Erweiterung des Wohnraums oder als gewerblich genutzte Glasbauten. Eine klare Definition ist jedoch im bautechnischen Regelwerk und der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) nicht explizit festgehalten. Dennoch gibt es Kriterien, die einen Wintergarten von anderen Glasanbauten unterscheiden und die baurechtlichen Anforderungen definieren.
Bauliche Anlagen wie Wintergärten, ob angebaut oder freistehend, unterliegen den jeweiligen Landesbauordnungen. Neben den planungsrechtlichen Anforderungen müssen sie auch die Vorgaben für Aufenthaltsräume erfüllen. Dies betrifft insbesondere die Stabilität der Konstruktion, die Einhaltung bauphysikalischer Vorgaben und – im Falle beheizter Wintergärten – den sommerlichen sowie winterlichen Wärmeschutz.
1. Was ist ein Wintergarten?
Ein Wintergarten ist eine geschlossene, überwiegend verglaste Konstruktion, die entweder an ein Gebäude angebaut, eigenständig errichtet oder in eine bestehende Struktur integriert wird. Er zeichnet sich durch eine lichtdurchlässige Dach- und Wandkonstruktion aus und muss schlagregen-, luft- und winddicht sein.
Im Unterschied zu Terrassenüberdachungen, die mit Windschutzelementen ausgestattet sein können, bietet ein Wintergarten einen geschlossenen und geschützten Raum.
Nicht als Wintergarten gelten beispielsweise:
- Verglaste Räume mit massivem Dach
- Gewächshäuser für die Pflanzenzucht
- Überdachte Terrassen mit unzureichendem Schutz vor Wind und Regen
2. Wohnwintergarten: Ganzjährige Nutzung und Wärmeschutz
Ein Wohnwintergarten ist speziell für die ganzjährige Nutzung als Aufenthaltsraum konzipiert und muss daher beheizbar sein. Damit er im Sommer nicht überhitzt, sind Maßnahmen wie Lüftung, Sonnenschutz oder spezielle Verglasungen erforderlich.
Ohne aktive Kühlung kann die Innentemperatur um etwa 5°C über der Außentemperatur liegen. Die energetischen Vorgaben für beheizte Wintergärten sind in der EnEV 2014 sowie in der DIN 4108-2 geregelt.
Anforderungen an Wohnwintergärten
- Minimierung des Wärmeverlusts durch optimierte Baustoffe
- Einhaltung der Vorgaben für Primärenergieverbrauch bei großen Wintergärten
- Sicherstellung der Luftdichtheit gemäß EnEV 2014
- Reduzierung von Wärmebrücken durch wärmegedämmte Verglasungen
- Standsicherheit, Wetterfestigkeit und eine geregelte Entwässerung
3. Gewerblich genutzte Wintergärten
Soll ein Wintergarten gewerblich genutzt werden, etwa als Büro, Werkstatt oder Gastronomiebetrieb, müssen neben den bautechnischen Vorgaben auch spezifische gesetzliche Anforderungen beachtet werden. Dazu gehören beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung und die Gaststättenverordnung.
4. Konstruktion und Materialwahl
Wintergärten werden in verschiedenen Bauweisen errichtet. Häufig kommen Metall-, Kunststoff- oder Holzkonstruktionen zum Einsatz. Ein Wintergarten muss entweder eigenständig tragfähig sein oder als Teil eines bestehenden Bauwerks Lasten sicher übertragen. Neben der Eigenlast müssen auch Wind- und Schneelasten berücksichtigt werden.
Tragende Konstruktionen
- Aluminium: Aluminiumtragwerke unterliegen der DIN EN 1090 und müssen über eine zertifizierte Produktion und CE-Kennzeichnung verfügen.
- Holz: Für Holzkonstruktionen gelten die Eurocodes 1 (Lastannahmen) und 5 (Bemessung und Materialwahl).
5. Verglasung, Bauanschlüsse und Dachneigung
Die Verglasung eines Wintergartens muss nach DIN 18008 den Belastungen durch Eigengewicht, Wind- und Schneelasten standhalten.
Anforderungen an Bauanschlüsse
- Tragende Verbindungen wie Dübel oder Verschraubungen müssen statisch geprüft werden.
- Auch bei genehmigungsfreien Bauvorhaben ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich.
Dachneigung
Eine vorgeschriebene Mindestneigung gibt es nicht, jedoch wird aus praktischen Gründen ein Gefälle von mindestens 10° empfohlen. Dadurch lassen sich Wasseransammlungen und Verschmutzungen vermeiden.