Für den Bau eines Kaltwintergartens ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Früher ging man oft davon aus, dass ein unbeheizter Wintergarten, auch bekannt als Kaltwintergarten, keiner Genehmigung bedarf. Der Bau eines beheizten Wintergartens hingegen erforderte stets eine offizielle Baugenehmigung. Diese Regelung hat sich jedoch geändert.