Wintergärten und die EnEV

Fenster- & Fassadenbau, Designfenster

Was besagt die Energieeinsparverordnung?

Die Energieeinsparverordnung legt Mindestanforderungen an den Betriebsenergiebedarf von Gebäuden fest. Sie umfasst Standards für energiesparenden Wärmeschutz und Anlagetechniken für Wohn-, Büro- und Betriebsgebäude.

Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für Gebäude mit üblichen Innenraumtemperaturen über 19 °C, Wohngebäude sowie Gebäude mit niedrigeren Innenraumtemperaturen. Ausnahmen gelten für denkmalsgeschützte Gebäude, unterirdische Bauten und bestimmte Betriebsgebäude.

Anforderungen an Wintergärten

Wintergärten müssen gemäß der EnEV 2014 bestimmte energetische Standards erfüllen. Nicht beheizte oder nur kurzzeitig genutzte Wintergärten sind von den Anforderungen ausgenommen, sofern sie unter bestimmte Grenzen fallen. Alle Wintergärten müssen jedoch den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2 einhalten.

Überhitzung vermeiden

Im Sommer kann es durch große Glasflächen zu Überhitzung kommen. Ein angepasster sommerlicher Wärmeschutz ist daher erforderlich, um die Temperaturen im Wintergarten zu regulieren.

Tabelle: Kenngrößen für Wintergarten

Eine detaillierte Übersicht der für Wintergärten relevanten Kenngrößen findet sich in der EnEV 2014, insbesondere in Anlage 3.